MEDEL Medizinische Elektronik Handelsgesellschaft mbH (im Folgenden Medel)

 

Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle elektronisch, telefonisch, per Brief, per Telefax per E-Mail oder durch persönlichen Kontakt mit Medel übermittelten Bestellungen durch Kunden. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sich nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder kundenseitige Bestimmungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Vertragsschluss

(1) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ein Auftrag des Kunden durch Medel angenommen wurde. Medel nimmt den Auftrag an, indem dem Kunden entweder eine Auftragsbestätigung (per Fax, E-Mail oder Briefpost) übermittelt oder die bestellte Ware ausgeliefert wird.

(2) In Prospekten, Anzeigen, der Homepage oder vergleichbaren Medien von Medel enthaltene Angaben sind – auch bezüglich der Preisangaben –und unverbindlich.

Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Bruttopreise, inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

(2) Zahlung haben spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu erfolgen, sofern nicht abweichende Zahlungsfristen schriftlich vereinbart wurden. Medel behält sich das Recht vor, nur mittels Vorauskasse oder per Nachnahme zu beliefern.

(3) Verzugszinsten werden in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass Medel einen höheren Verzugsschaden geltend macht, hat der Kunde die Möglichkeit, diesem nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

Lieferfristen

  • Liefertermine oder –fristen sind – soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart werden, unverbindlich.
  • Der Beginn einer schriftlich als verbindlich zugesagten Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.

Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Kunde über, sobald die Ware übergeben wurde oder die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist bzw. zwecks Versendung das Unternehmen des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen, die Medel gleich aus welchem Rechtsgrund gegen den Kunde jetzt oder künftig zustehen, Eigentum von Medel (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

(2) Bei Zugriffen Dritter (insbesondere: Gerichtsvollzieher) auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von Medel hinweisen und Medel unverzüglich benachrichtigen, damit Medel seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Medel die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist Medel berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

Rechte des Kunden bei Mängeln

(1) Hat der gelieferte Gegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung oder die Verwendung allgemein oder hat er nicht die Eigenschaften, leistet Medel grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache.

(2) Mehrfache Nachlieferung ist zulässig.

(3) In den Fällen von Nachlieferung hat der Kunde die mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für die gezogene Nutzung zu leisten.

Beanstandungen

Reklamationen aufgrund von Preis- und/oder Mengendifferenzen, Transportschäden, Zustellverzögerungen u. ä. sind Medel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Aufrechnung- und Zurückbehaltungsrechte

Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Haftungsbegrenzung

Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die er, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs insbesondere aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Rückgabe der Ware

(1) Ein Warenumtausch für Sonderanfertigungen, Sterilware, Hygieneartikel und Verschleißteile wie Batterien ist ausgeschlossen. Im Übrigen kann ein Warenumtausch nur nach entsprechender Vereinbarung erfolgen. Die Rechte aus Gewährleistung oder verbraucherschützenden Regelungen (z. B. Fernabsatzverträge) bleiben hiervon unberührt.

(2) Die Kosten für die Rücknahme trägt – soweit dies gesetzlich zulässig ist – der Kunde.

Die Rücknahme setzt voraus, dass die Ware unbeschädigt, ungebraucht, funktionsfähig, vollständig und in einwandfreiem Zustand ist sowie sich in der Originalverpackung befindet. Bei Nichterfüllung dieser Bedingungen kann Medel eine Bearbeitungsgebühr in angemessener Höhe erheben.

 

Schlussbestimmungen

(1) Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das deutsche Recht.

(2) Für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen ist der Gerichtsstand Hamburg

(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des zwischen Medel und dem Kunden geschlossenen Vertrages aus Gründen, die nicht auf den gesetzlichen Regelungen für Allgemeine Geschäftsbedingungen beruhen, unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt mit Rückwirkung diejenige wirksame, die dem von den Parteien bei Abschluss des Vertrages gewollten, wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt bei einer Lücke des jeweiligen Vertrages.

Stand 29.08.2022

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